Stand: 25.04.2022
Auf Basis der 16. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt aktuell:
- Es gibt keine Zugangsbeschränkungen für ungeimpfte Personen.
- Es gilt weiterhin FFP2 - Maskenpflicht auf den Fluren der Musikschule.
- Im Unterricht kann bei einem ausreichenden Abstand (1,5 m) die Maske weggelassen werden.
- Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der Maskenpflicht befreit.
- Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 16 Jahren können eine medizinische Maske tragen.