Die Musikschule bleibt geöffnet

Gemäss § 20 der 8. Bayerischen Infektionsschutzverordnung vom 30.10.2020 kann der Musikschulunterricht nach den Herbstferien uneingeschränkt stattfinden, auch der Gruppen- und Ensembleunterricht. Voraussetzung ist die Einhaltung des Mindestabstands. Bitte beachten Sie, dass weiterhin ein Betretungsverbot der Musikschule für alle Begleitpersonen von Schüler*innen gilt; Ausnahmen sind möglich bei vorheriger Anmeldung im Sekretariat.

Die pdf-Ausgabe der Infektionsschutzverordnung finden Sie >>HIER<<.

Danke für Ihr Verständnis!