Nach Verlängerung des Lockdown Präsenzunterricht weiterhin untersagt

Die Verlängerung des Lockdown bis 14. Februar 2021 (Verordnung zur Änderung der Elften Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung) lässt auch weiterhin keinen Musikschulunterricht in Präsenzform zu. Sollten zu diesem Stichtag die aktuellen Maßnahmen soweit gelockert werden können, daß Musikschulen wieder öffnen dürfen, findet durch den Wegfall der Frühjahrsferien ab dem 15. Februar regulärer Unterricht statt.